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Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2008
- B 4 AS 19/07 R -
Eigenheimzulage darf auch bei freier Verfügbarkeit nicht auf ALG II angerechnet werden
Eigenheimzulage ist zweckgebundenes Einkommen
Die Eigenheimzulage ist bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen, wenn der Hilfebedürftige die Einheimzulage nachweislich zur baulichen Errichtung einer angemessenen Immobilie in Eigenarbeit verwendet oder er damit entsprechende Handwerkerrechnungen bezahlt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der 1952 geborene Kläger ist allein stehend und lebt mit seinem volljährigen Sohn in einem Eigenheim. Zur Finanzierung des Objekts zahlte er 2005 monatliche Schuldzinsen in Höhe von 471 €. Der beklagte Grundsicherungsträger bewilligte ihm für Januar bis Juni 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, lehnte die Bewilligung des
Der Grundsicherungsträger rügte mit seiner Revision eine Verletzung des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II; danach seien zweckbestimmte Einnahmen nicht als
Richter: Eigenheimzulage darf nicht bedarfsmindernd berücksichtigt werden
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger nicht berechtigt war, Grundsicherungsleistungen zu versagen, weil der Hilfebedürftige die an ihn gezahlte
§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II lautet:
Nicht als
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
...
§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Alg II-V in der ab 1.10.2005 geltenden Fassung lautet:
(1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als
...
7. die
...
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/08 des BSG vom 30.09.2008
- Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 18.05.2006
[Aktenzeichen: S 27 AS 378/05] - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2007
[Aktenzeichen: L 12 AS 32/06]
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Dokument-Nr. 6774
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