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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.12.2017
- BVerwG 1 A 13.16 -
Verbotsverfügung gegen Verein "Die wahre Religion" bestandskräftig
Klage von Vereinsgründer zurückgenommen
Die gegen das Verbot des Vereins "Die wahre Religion" erhobenen Klagen zweier Vereinsmitglieder, darunter des Gründers des Vereins, wurden zurückgenommen. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde daher entsprechend eingestellt. Der Verein selbst, der sich nach Einstufung des Bundesministeriums des Innern gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, hatte nicht gegen das Verbot geklagt. Damit ist die Verbotsverfügung bestandskräftig geworden.
Der Kläger zu 1. betrieb seit 2011 zusammen mit weiteren Personen, u.a. dem Kläger zu 2., in verschiedenen Städten Deutschlands Informationsstände, an denen unter Verwendung eines Logos mit der Aufschrift "LIES!" und der Unterschrift "Im Namen deines Herrn, der dich erschaffen hat" kostenlose Übersetzungen des Korans verteilt wurden. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2016 stellte das Bundesministerium des Innern fest, dass sich die Vereinigung "Die wahre Religion" alias "LIES! Stiftung" bzw. "Stiftung LIES" einschließlich näher bezeichneter Teilorganisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Bei der Vereinigung handele es sich um einen
Verbotene Vereinigung stellt Verein im Sinne des Vereinsgesetzes dar
Die beiden Kläger hatten mit ihrer Klage geltend gemacht, dass sie nie einer Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes angehört hätten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entsprechende Rügen der Kläger bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch Beschluss vom 4. Mai 2017 - BVerwG 1 VR 6.16 - zurückgewiesen und ausgeführt, dass es sich bei der verbotenen Vereinigung um einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verbot der Vereine DawaFFM und Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab e.V. rechtmäßig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.05.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 6 A 3.13]) - Vereinsverbot wegen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung bestätigt
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2006
[Aktenzeichen: BVerwG 6 A 6.05])
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Dokument-Nr. 25301
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