Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008
- BVerwG 2 C 15.07, 2 C 20.07 -
Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit
Ein nach dem Modell des "Sabbatjahres" teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter hat Anspruch auf Überprüfung und ggf. Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann beispielsweise unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist, sodass das bereits durch Einkommenskürzung vorfinanzierte "Sabbatjahr" entwertet wird.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht anhand zweier Fälle entschieden, in denen Lehrerinnen das ihnen zustehende Sabbatjahr wegen schwerwiegender und dauerhafter Erkrankung nicht oder nur zu einem geringen Teil ausnutzen konnten. In dem ersten Fall hatte die Erkrankung der Lehrerin zu ihrer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand, im anderen Fall zu einer einjährigen Dienstunfähigkeit geführt.
Die zuständige Dienstbehörde soll in solchen Fällen eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung zulassen. Sie kann die Änderung nur ablehnen, wenn sie konkrete entgegenstehende dienstliche Belange geltend macht, deren Gewicht sie sachgerecht mit den schützenswerten Interessen des Beamten abgewogen hat.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 67/2008 des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.10.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6844
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6844
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.