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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.2014
- BVerwG 3 C 8.13, BVerwG 9.13, BVerwG 12.13, BVerwG 13.13, BVerwG 14.13, BVerwG 15.13 -
Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in Nordrhein-Westfalen
BVerwG zu den Voraussetzungen für einen Zuschlag
Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen (Brustzentren) können von den Krankenkassen einen Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen, soweit diese Leistungen nicht schon über die normalen Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger im hiesigen Fall- drei Krankenhausträger sowie mehrere Krankenkassen und Zusammenschlüsse von Krankenkassen - wenden sich mit ihren Klagen gegen Genehmigungen von Schiedsstellenentscheidungen, mit denen drei Krankenhäusern in Nordrhein- Westfalen für 2006 Zuschläge für die besonderen Aufgaben als Brustzentrum gewährt worden sind. Die Krankenhausträger begehren einen höheren
Weitere Prüfungen der zuschlagsfähigen Voraussetzungen erforderlich
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsurteile aufgehoben und die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Bei den Krankenhäusern handelt es sich um zuschlagsberechtigte Zentren im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes. Wurde - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - ein
Vorinstanzen:
BVerwG 3 C 8.13 - Urteil vom 22. Mai 2014
Vorinstanzen:
OVG Münster, 13 A 2102/11 - Urteil vom 18. April 2014 -
VG Aachen, 8 K 2424/08 - Urteil vom 22. Juni 2011 -
BVerwG 3 C 9.13 - Urteil vom 22. Mai 2014
Vorinstanzen:
OVG Münster, 13 A 2140/11 - Urteil vom 18. April 2014 -
VG Aachen, 8 K 947/08 - Urteil vom 22. Juni 2011 -
BVerwG 3 C 12.13 - Urteil vom 22. Mai 2014
Vorinstanzen:
OVG Münster, 13 A 1167/12 - Urteil vom 18. April 2013 -
VG Münster, 9 K 1067/09 - Urteil vom 21. März 2012 -
BVerwG 3 C 13.13 - Urteil vom 22. Mai 2014
Vorinstanzen:
OVG Münster, 13 A 1168/12 - Urteil vom 18. April 2013 -
VG Münster, 9 K 1117/09 - Urteil vom 21. März 2012 -
BVerwG 3 C 14.13 - Urteil vom 22. Mai 2014
Vorinstanzen:
OVG Münster, 13 A 1169/12 - Urteil vom 18. April 2013 -
VG Münster, 9 K 1404/09 - Urteil vom 21. März 2012 -
BVerwG 3 C 15.13 - Urteil vom 22. Mai 2014
Vorinstanzen:
OVG Münster, 13 A 1170/12 - Urteil vom 18. April 2014 -
VG Münster, 9 K 1412/09 - Urteil vom 21. März 2012 -
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 18266
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