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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.08.2011
- 10 BV 10.1176 -
Bayerischer VGH: Sportwetten als so genannte 50-Cent-Gewinnspiele im Internet unzulässig
Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag
Die über das Internet in der Form so genannter 50-Cent-Gewinnspiele angebotenen Sportwetten unterfallen dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags und sind nicht durch den Rundfunkstaatsvertrag allgemein zugelassen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet über ihre Internetplattform unter anderem
50-Cent-Gewinnspiele, die als Glücksspiele im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags anzusehen sind, unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte in seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das bereits in erster Instanz die durch die Regierung von Mittelfranken verfügte Untersagung der Veranstaltung oder Vermittlung dieser Gewinnspiele durch die Klägerin für rechtens erachtet hatte. Zwar enthalte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 12379
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