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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.11.2014
- 5 C 14.2016 -
Kinder dürfen in der Regel keinen aus Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen
Verhinderung der Bildung von Namensketten in den folgenden Generationen
Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen. Denn dadurch soll verhindert werden, dass es in den folgenden Generationen zur Bildung von Namensketten kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die
Kein Recht zur Führung des Doppelnamens
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied ebenfalls, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 569 NJW 2015, 569
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Dokument-Nr. 20658
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