Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.04.2004
- 1 Z BR 13/04 -
Zum Nachweis des Erbrechts bei abhanden gekommenen Testament
Strenge Anforderungen an Nachweis der Existenz eines Testaments, wenn die Urkunde nicht vorliegt
Wenn ein Testament ohne Wissen und Zutun des Erblassers vernichtet wurde, so berührt dies die Wirksamkeit des Testamentes nicht. Die Errichtung und der Inhalt des Testaments können dann mit allen zulässigen Beweismitteln nachgewiesen werden. An den Nachweis werden wegen der Formstrenge des Testierens allerdings hohe Anforderungen gestellt. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts hervor.
Im Fall hinterließ eine Erblasserin zwei Kinder. Da von einem
Für Erbschein muss grundsätzlich das Original des Testaments vorgelegt werden
Das Bayerische Oberste Landgericht wies den Antrag zurück. Grundsätzlich müsse gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 1 BGB für die Erteilung eines Erbscheins das Original des Testaments vorgelegt werden. Ausnahmsweise könne hierauf jedoch verzichtet werden, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar sei. In einem solchen Fall könne die Errichtung und der Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden.
Strenge Anforderungen an Nachweis
An den Nachweis seien jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Vorliegend sei der Nachweis nicht erbracht, dass die Erblasserin ein handschriftliches
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2007
Quelle: ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2005, Seite: 138 FamRZ 2005, 138 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2005, Seite: 14, Entscheidungsbesprechung von Bernhard F. Klinger NJW-Spezial 2005, 14 (Bernhard F. Klinger) | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2004, Seite: 492 Rpfleger 2004, 492 | Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Jahrgang: 2004, Seite: 266 ZErb 2004, 266
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3859
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3859
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.