wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 02.11.2004
2 ObOWi 471/04 -

Bei Atemalkoholtest: Polizei muss 20-minütige Wartezeit einhalten

Ein Atemalkoholtest hat nur dann Beweiskraft, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum mindestens 20 Minuten vergangen sind. Erst dann nämlich seien die Werte von Atem- und Blutalkohol vergleichbar, betonte das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss, den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat.

In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Autofahrer zu einem Bußgeld von 500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte zwar festgestellt, die Polizei habe die Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trink-Ende und Messung nicht beachtet, dies aber unter Berufung auf die Ausführungen eines Sachverständigen für irrelevant gehalten.

Die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde des Betroffenen war in vollem Umfang erfolgreich – er wurde freigesprochen. Zur Begründung betonte das Bayerische Oberste Landesgericht, die Ergebnisse standardisierter Messverfahren wie des im vorliegenden Fall angewendeten seien nur dann gerichtlich verwertbar, wenn die zu beachtenden Vorgaben präzise eingehalten würden.

Hier seien dies die „Kontrollzeit“ – also die „Zeit vor einer Atemalkoholmessung, während der vom Probanden nachweislich keine Substanzen aufgenommen werden dürfen“ – sowie die genannte „Wartezeit“ von 20 Minuten. Auf die Einhaltung beider Zeiten müsse in der polizeilichen Praxis gleichermaßen genau geachtet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2005
Quelle: Mitteilung der Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein vom 28.01.2005

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Alkoholtest | Atemalkoholmessung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 223 Dokument-Nr. 223

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung223

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?