wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.11.2005
L 9 AS 66/05 ER -

ALG II: Ablehnung von 1,38 € keine Notlage

Eine dringliche Notlage liegt nicht vor, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen der bewilligten und der beanspruchten Leistung nur geringfügig ist.

Mit dieser Begründung lehnte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt den Eilantrag eines Mannes ab, der einen Betrag in Höhe von 1,38 € begehrte.

Der Antragsteller hatte Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 278,38 € geltend gemacht, bewilligt wurden ihm 277,00 €. In der jetzt veröffentlichten Entscheidung wiesen die Darmstädter Richter darauf hin, dass eine Notlage, die eine sofortige Entscheidung erfordere, nur vorliege, wenn erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohten oder die Existenz gefährdet sei. Bei dem geltend gemachten geringfügigen Differenzbetrag sei es dem Antragsteller zumutbar, die Entscheidung in einem normalen Verfahren abzuwarten.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2006
Quelle: Pressemitteilung des LSG Hessen vom 03.01.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Heizkosten | Notlage | Notfall

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1362 Dokument-Nr. 1362

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1362

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?