wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2023
9 LA 89/23 -

Beißvorfall und Feststellung der Gefährlichkeit rechtfertigt Erhebung der erhöhten Hundesteuer

Beißen eines Menschen begründet gesteigerte Aggressivität des Hundes

Hat ein Hund einen Menschen gebissen und ist die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig festgestellt worden, rechtfertigt dies nach § 3 Abs. 1 d) und 2 a) der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück die Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde. Durch den Beißvorfall ist der Hund in der Öffentlichkeit durch seine gesteigerte Aggressivität aufgefallen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 biss ein Dobermann in Osnabrück einen Inlineskaterfahrer in den linken Oberschenkel. Die zuständige Behörde stellte nachfolgend im Mai 2019 die Gefährlichkeit des Hundes bestandskräftig fest. Im Juni 2021 wurde gegenüber der Halterin des Hundes aufgrund des Beißvorfalls und der Gefährlichkeitsfeststellung die erhöhte Hundesteuer von 720 € festgesetzt. Dagegen richtete sich die Klage der Hundehalterin. Sie meinte, für die erhöhte Hundesteuer sei neben der Gefährlichkeitsfeststellung erforderlich, dass der Hund tatsächlich wegen einer gesteigerten Aggressivität gefährlich sei. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab. Nunmehr beantragte die Klägerin die Zulassung der Berufung.

Rechtmäßigkeit der Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Erhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde gemäß § 3 Abs. 1 d) der Hundesteuersatzung sei rechtmäßig. Der Hund sei als gefährlich einzustufen. Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 a) Satz 2 der Hundesteuersatzung liegen vor. Es liege die Gefährlichkeitsfeststellung vor. Zudem sei der Hund in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen, in dem er einen Menschen gebissen hat. Die Vorschrift fordere keine tatsächliche Gefährlichkeit aufgrund gesteigerter Aggressivität.

Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

Es stelle auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG dar, so das Oberverwaltungsgericht, wenn der Satzungsgeber einen Hund aufgrund eines Beißvorfalls und der Gefährlichkeitsfeststellung als gefährlichen Hund einstuft und damit einem sechsfach höheren Steuersatz belegt gegenüber anderen, ungefährlichen Hunden. Willkürlich sei diese steuerrechtliche Lösung nicht.

Keine Befreiung von erhöhter Hundesteuer nach bestandenem Wesenstest

Der Gleichheitssatz gebiete es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts auch nicht, einen Hund von der erhöhten Hundesteuer zu befreien, wenn er einen positiven Wesenstest durchlaufen hat. Denn dieser Test sei nur eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes. Der bestandene Wesenstest ändere nichts an der Gefährlichkeitsfeststellung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.08.2023
    [Aktenzeichen: 1 A 130/21]
Aktuelle Urteile aus dem Hunderecht | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33693 Dokument-Nr. 33693

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33693

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?