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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2024
- 20 B 969/23 -
Erfolgloser Eilantrag gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der AfD
Mögliche Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers
Ein Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften AfD ist erfolglos. Es kann die Möglichkeit der Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers bestehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Waffenbesitzer in Nordrhein-Westfalen wurde mit Bescheid vom Juni 2023 mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Hintergrund dessen war, dass die Behörde ihn wegen seiner
Keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des Widerrufs
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2023
[Aktenzeichen: 22 L 1801/23]
- Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Unterstützung der "Junge Alternative"
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2023
[Aktenzeichen: OVG 6 S 44/23]) - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des AfD-Flügels rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2022
[Aktenzeichen: 20 K 3080/21, 20 K 4549/21 und 20 K 2177/21])
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Dokument-Nr. 34047
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