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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Alternative für Deutschland“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.09.2024
- 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21 -

AfD-Fraktion scheitert mit Klagen zum Ausschussvorsitz

AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag

Das Bundes­verfassungs­gericht hat zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Antragstellerin) teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. Im Verfahren 2 BvE 1/20 wendet sich die Antragstellerin gegen die Abwahl des ihrer Fraktion angehörenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in der 19. Wahlperiode. Im Verfahren 2 BvE 10/21 rügt sie die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden des Innenausschusses, des Gesundheits­ausschusses und des Entwicklungs­ausschusses in der 20. Wahlperiode, bei denen die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten jeweils keine Mehrheit erreichten. Die Antragstellerin sieht sich dadurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt.

Die Fachausschüsse im Deutschen Bundestag nehmen in großem Umfang Aufgaben des Plenums wahr. Weite Teile der fachlichen Beratungen und der Vorbereitung der Entscheidungen des Bundestages, die abschließend dem Plenum in seiner Gesamtheit obliegen, sowie der Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben des Parlaments finden in den Ausschüssen statt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Regelung ihres Vorsitzes wird im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorgenommen (§ 12 Satz 1 GO-BT). Die Fraktionen benennen die Ausschussmitglieder (§ 57 Abs. 2 Satz 1 GO-BT). Die Ausschussvorsitzenden erfüllen geschäftsleitende und repräsentative... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2024
- 5 A 1216/22 -

Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - Weiterhin keine Revision zugelassen

OVG hilft Beschwerde der AfD über Nichtzulassung der Revision nicht ab

Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auch nach einer Prüfung keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

In den Verfahren der „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, hatte das Oberverwaltungsgericht gegen seine Urteile vom 13.05.2024keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.Zur Begründung hatte es ausgeführt,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 01.07.2024
- M 30 K 22.4912 -

Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die Öffentlichkeit informieren

Die Beobachtung ist verhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des bayerischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), abgewiesen. Danach darf das BayLfV die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren.

Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München kam aufgrund einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und Auswertung des viele tausend Seiten umfassenden Materials zu dem Ergebnis, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen. Äußerungen von Vertretern der AfD lassen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2024
- 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23 -

Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht verfassungs­feindlicher Bestrebungen stehenden Partei

AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig

Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungs­feindliche Bestrebungen einstuft, führt - unabhängig von deren politischer Ausrichtung - regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen.

Ein Ehepaar hatte geklagt, weil ihm die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen wegen einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland“ (AfD) entzogen wurde.Die Kläger sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.06.2024
- 15 L 808/24 -

Stadt Essen darf Grugapark während des AfD-Parteitages schließen

Schließung sachlich gerechtfertigt

Die Stadt Essen darf den Grugapark und seine Einrichtungen für Besucher während des in der Grugahalle geplanten Bundesparteitags der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vom 28. bis 30. Juni 2024 schließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Ein Eilantrag einer Einwohnerin der Stadt Essen, mit der diese die Schließung des Parks verhindern wollte, hatte damit keinen Erfolg.

Die Antragstellerin möchte am 29. oder 30. Juni 2024 einen Familien-Geburtstagsausflug in den Grugapark unternehmen und den dortigen Kinderspielplatz und die Spielwiese nutzen. Deshalb hatte sie bei der Stadt Essen beantragt, den Grugapark während des Bundesparteitags der AfD nicht zu schließen. Die Schließung der ganzen Parkanlage beschränke sie unverhältnismäßig in ihren Rechten auf... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2024
- 20 B 969/23 -

Erfolgloser Eilantrag gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der AfD

Mögliche Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers

Ein Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften AfD ist erfolglos. Es kann die Möglichkeit der Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers bestehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Waffenbesitzer in Nordrhein-Westfalen wurde mit Bescheid vom Juni 2023 mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Hintergrund dessen war, dass die Behörde ihn wegen seiner Mitgliedschaft und Unterstützung der AfD für unzuverlässig hielt. Die Behörde verwies darauf, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.05.2024
- 5 A 1216/22 , 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 -

Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

Anhaltspunkte für demokratie­feindliche Bestrebungen gegeben

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des VG Köln waren damit erfolglos.

Die AfD hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes stellen eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Beobachtung als Verdachtsfall dar. Dies gilt auch für politische Parteien, welche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Die Befugnis zur nachrichtendienstlichen... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 04.04.2024
- 6 B 6/24 -

Stadt Reinbek muss AfD das Schloss Reinbek für eine Vortragsveranstaltung zur Verfügung stellen

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit einer Partei reichen nicht aus

Die 6. Kammer des Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die Stadt Reinbek der AfD Schleswig-Holstein die Räumlichkeiten des Schlosses Reinbek für eine Vortragsveranstaltung zur Verfügung stellen muss.

Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse die Stadt Reinbek der AfD wie anderen Parteien Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren. Hieran ändere auch eine Klausel in der Nutzungssatzung der Stadt Reinbek nichts, auf welche sich diese zur Ablehnung einer Vermietung an die AfD berufen habe. Nach der Klausel dürfe eine Veranstaltung unter anderem keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.02.2024
- 1 L 340/23 -

Verfassungs­schutzschutz­bericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen zur AfD

Berichterstattung mit höherrangigem Recht vereinbar und stellt auch keinen Verstoß gegen die Gebote staatlicher Neutralität und der Sachlichkeit dar

Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungs­schutz­bericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD vorerst nicht korrigieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden.

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wird die Partei Alternative für Deutschland (AfD) erwähnt. Dort heißt es, sie habe "gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen" bzw. "von 30 bis 40 % aller AfD-Mitglieder". Die AfD hält diese Aussage für rechtlich und tatsächlich nicht haltbar. Sie hat deswegen um vorläufigen Rechtsschutz... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 16.01.2024
- 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 -

Keine Befangenheit des Senatsvorsitzenden in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

Ober­verwaltungs­gericht lehnt Befangenheitsantrag der AfD ab

Der Vorsitzende des für die Berufungsverfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), zuständigen 5. Senats des Ober­verwaltungs­gerichts ist nicht wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen. Das Ober­verwaltungs­gericht hat einen entsprechenden Antrag der AfD auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters abgelehnt.

Die AfD hat geltend gemacht, der Richter sei insbesondere deshalb voreingenommen, weil er abgelehnt habe, den für Ende Februar 2024 angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung zu verschieben. Dies sei aus Sicht der AfD erforderlich, weil noch Unterlagen mehrerer Landesverfassungsschutzbehörden angefordert werden müssten, was der Richter jedoch abgelehnt habe. Auch aus seiner sonstigen... Lesen Sie mehr