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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2024
- OVG 90 H 1/20 -
Apotheker darf Abgabe der "Pille danach" nicht verweigern
Verweigerung aufgrund persönlicher Gewissenskonflikte kein ausreichender Grund
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die "Pille danach" anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen
Gericht verweist auf berufliche Alternativen
Das Berufsobergericht für Heilberufe hat entschieden, dass ein selbstständiger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34146
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