alle Urteile, veröffentlicht am 04.07.2024
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 24.06.2024
- 2 U 8/23 -
OLG Braunschweig weist Berufung in Klimaschutzklage gegen Volkswagen AG zurück
Damit hat das OLG das klageabweisende Urteil des LG bestätigt
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung in dem Verfahren gegen die beklagte Volkswagen AG betreffend die Verringerung von Co2- Emissionen zurückgewiesen. Damit hat der Senat das klageabweisende Urteil des Landgerichts Braunschweig bestätigt.
Mit ihren Anträgen will die Klägerseite zum einen erreichen, dass der Beklagten untersagt wird, ab dem Jahr 2030 Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotoren herzustellen. Zum anderen soll das Gericht die Beklagte verpflichten, den CO2 Ausstoß durch die bereits produzierten Fahrzeuge zu verringern. Die Beklagte trage mit ihren Fahrzeugen und den dadurch veranlassten Emissionen zu dem weltweiten Klimawandel bei. Sie beeinträchtige damit grundgesetzlich geschützte Rechte der Klägerseite, insbesondere ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihre persönliche Freiheit.Das OLG hat die Berufung als offensichtlich unbegründet erachtet und ohne... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 07.05.2024
- 36 BV 10794/23 -
Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter
Zusammensetzung des Betriebsrats stellt gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz dar
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.
Im Betrieb der Arbeitgeberin waren ausweislich der Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und 17 Personen diversen Geschlechts wahlberechtigt zu den anstehenden Betriebsratswahlen. Der zu wählende Betriebsrat sollte aus sieben Personen bestehen. Es standen zwei Listen zur Wahl. Liste I umfasste drei kandidierende Personen, wobei an erster... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 31.03.2023
- 4 Sa 117/21 -
Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus papierenen Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Keine Anwendung der Datenschutzgrundverordnung
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO auf Entfernung einer Abmahnung aus der in Papierform geführten Personalakte. Denn der Anwendungsbereich der DSGVO ist nicht eröffnet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 endete das Arbeitsverhältnisse einer Sachbearbeiterin im Sekretariat eines Unternehmens im Südwesten von Sachsen. In diesem Zusammenhang verlangte sie die Entfernung zweier in ihrer Personalakte befindlicher Abmahnungen. Die Personalakte wurde in Papierform geführt. Da sich die Arbeitgeberin weigerte die Abmahnungen zu beseitigen,... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 12.01.2024
- 4 C 73/23 -
Mittels AGB geregelte Grundreinigungspflicht nach Ende des Mietverhältnisses muss sich nach Erforderlichkeit der Reinigungsarbeiten richten
Starre Grundreinigungsklausel ist unwirksam
Regelt eine AGB-Klausel, dass Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses eine Grundreinigung vornehmen müssen, so ist diese nur dann wirksam, wenn sie sich nach der Erforderlichkeit der Reinigungsarbeiten richtet. Eine starre Grundreinigungsklausel ist dagegen gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Sonneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Ende eines Mietverhältnisses über eine im Süden von Thüringen gelegenen Wohnung im Juni 2020 stritten sich die Mietvertragsparteien um die Rückzahlung der Kaution bzw. die Vornahme von Reinigungsarbeiten. Nach einer Klausel im Mietvertrag musste die Mieterin nach Beendigung des Mietsverhältnisses eine Grundreinigung vornehmen. Dem... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2024
- OVG 90 H 1/20 -
Apotheker darf Abgabe der "Pille danach" nicht verweigern
Verweigerung aufgrund persönlicher Gewissenskonflikte kein ausreichender Grund
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die "Pille danach" anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der "Pille danach" verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Der Apotheker beruft sich auf sein Gewissen, das ihm die Abgabe verbiete, weil er sich nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle. ... Lesen Sie mehr