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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023
- VIII ZR 61/23 -
Mit Einzug in Wohnung erhält Mieter keine Kenntnis von Wohnflächenabweichung
Keine Pflicht zum Vermessen der Wohnung nach Einzug
Mit dem Einzug in die Wohnung erhält ein Mieter regelmäßig keine Kenntnis von der Wohnflächenabweichung. Es besteht auch keine Pflicht für den Mieter nach dem Einzug die Wohnung zu vermessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2014 bezog eine Mieterin ihre neue Wohnung in Bonn. Laut Mietvertrag sollte die Wohnung 49,18 qm groß sein. Eine von der Mieterin im April 2021 veranlasste
Keine Verjährung des Rückzahlungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Mieterin stehe gemäß § 812 Abs. 1 BGB der Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Miete für den Zeitraum von April 2014 zu. Der Anspruch sei für den Zeitraum bis 2017 nicht verjährt. Zwar unterliege der Anspruch der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Jedoch beginne die Frist erst mit
Keine Kenntnis von Wohnflächenabweichung durch Einzug in Wohnung
Eine konkrete
Keine Pflicht zum Vermessen der Wohnung nach Einzug
Es liege auch keine grob fahrlässige Unkenntnis von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bonn, Urteil vom 30.09.2022
[Aktenzeichen: 202 C 74/21] - Landgericht Bonn, Urteil vom 23.02.2023
[Aktenzeichen: 6 S 92/22]
- BGH: Mieter kann bei erheblicher Wohnflächenabweichung den Wohnraummietvertrag fristlos kündigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 142/08]) - BGH: Keine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei fehlender Verbindlichkeit
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 306/09])
Jahrgang: 2024, Seite: 281 NZM 2024, 281 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 135 WuM 2024, 135
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Dokument-Nr. 34097
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