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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungsgröße“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2019
- VIII ZR 21/19 -

BGH zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung

Mieterhöhung nach Modernisierungs­maßnahme kann Härtefall begründen

Der BGH hat sich mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertrags­parteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungs­mieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte beruft. Zugleich hat er die Voraussetzungen präzisiert, unter denen der Härteeinwand des Mieters nach § 559 Abs. 4 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, weil die Modernisierungs­maßnahme (hier: Wärmedämmmaßnahmen bei Erneuerung eines teilweise schadhaften Außenputzes) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters durchgeführt wurde.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Mieter einer knapp 86 qm großen Wohnung der Beklagten in Berlin, in der er seit seinem fünften Lebensjahr wohnt und die er inzwischen allein nutzt. Die Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1929. Der Mietvertrag über die Wohnung wurde im Jahr 1962 von den Eltern des Klägers abgeschlossen. Der Kläger bezieht Arbeitslosengeld II und erhält zur Deckung der Wohnungsmiete monatlich einen Betrag von ca. 463,10 €. Seit Juni 2016 betrug die Kaltmiete für die Wohnung 574,34 € pro Monat zuzüglich eines Heizkostenvorschusses in Höhe von 90,- €.Die beklagte Vermieterin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018
- 14 U 44/18 -

Verkäufer haftet für unrichtige Größenangabe beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Unzutreffende Beschreibung einer Eigenschaft des Kaufgegenstandes widerspricht Rücksichtnahmegebot, die Schadens­ersatz­pflichten auslösen kann

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass unzutreffende Angaben zur Wohnungsgröße beim Kauf einer Eigentumswohnung dem Rücksichtnahmegebot widersprechen und daher beim Verkäufer Schadens­ersatz­pflichten wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen können.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentumswohnung in Stuttgart-Bad Cannstatt wurde vom beklagten Sohn des Eigentümers auf einem Onlineportal zunächst mit 98 m² angegeben. Noch vor dem Kaufvertragsabschluss korrigierte der Beklagte und Berufungskläger die Wohnungsgröße auf "ca. 89 m²". Die tatsächlich nur 78,2 m² große Wohnung wurde zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018
- 18 S 308/13 -

Wohn­flächen­berechnung: Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten sind nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen

Häufig vorkommende fehlerhafte Praxis zur Anrechnung von Balkonflächen kann nicht als örtliche Verkehrssitte angesehen werden

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen sind, um die Wohnfläche zu berechnen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Mieter einer Wohnung der von der Vermieterin gewünschten Mieterhöhung zustimmen musste. Es handelte sich um eine in Berlin-Wedding liegende Wohnung, für die in dem Mietvertrag zunächst eine Wohnfläche von 94,48 m² angegeben und diese Angabe dann durchgestrichen worden war, da der beklagte Mieter Einwände gegen diese Größe... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 27.04.2017
- S 14 AS 656/15 -

Falschangaben zum Eigenheim: Hartz IV-Empfänger muss 75.000 Euro zurückzahlen

Rheinland-Pfälzer erhält über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger an das Jobcenter ca. 75.000 Euro zurückzahlen, da er über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen erhalten hat.

Der alleinstehende Rheinland-Pfälzer des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer einer Immobilie, die er selbst bewohnt, zu einem kleinen Teil aber auch vermietet hat. Zwar ist ein selbstgenutztes Eigenheim an sich beim Hartz IV-Bezug vor einer Verwertung geschützt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn es unangemessen groß ist. Alleinstehenden wird dabei im Regelfall eine Wohnfläche... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2015
- 63 S 362/14 -

Mieter haben Verkürzung des Flurs um 1,60 m durch Einbau eines Fahrstuhls zu dulden

Installation eines Personenaufzugs stellt gemäß § 555 b Nr. 4 BGB Modernisierungs­maßnahme dar

Wird im Rahmen einer Modernisierungs­maßnahme ein Fahrstuhl in einem Wohnhaus eingebaut und verkürzt sich dadurch der Flur einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m, so haben die Mieter dies zu dulden. Eine unzumutbare Härte liegt darin nämlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte durch den Einbau eines Fahrstuhls der Eingang einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m in den Wohnungsflur hinein verlegt werden. Die Mieter der Wohnung akzeptierten die dadurch bedingte Verkürzung des Flurs nicht. Ihrer Meinung nach habe eine unzulässige Änderung des Grundrisses vorgelegen. Zudem bemängelten sie, dass sich durch den Verlust des... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2014
- L 3 AS 1895/14 ER-B -

Wohnraumbedarf für Besuchskinder eines Hartz-IV-Empfängers wird nur zur Hälfte berücksichtigt

Umgangsecht rechtfertigt keine volle Berücksichtigung

Der für die Besuchskinder benötigte Wohnraum wird bei einem Hartz-IV-Empfänger nur zur Hälfte berücksichtigt. Das Umgangsrecht rechtfertigt keine volle Berücksichtigung. Anstatt den vollen 15 qm werden daher nur 7,5 qm pro Kind bei der Wohnungsgröße berücksichtigt. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Hartz-IV-Empfänger im Rahmen seines Umgangsrechts regelmäßig mittwochs, jedes 2. Wochenende sowie während der Hälfte der Ferien Besuch von seinen drei Kindern. Aufgrund dessen war er der Meinung, dass ihm der Wohnraum eines 4-Personen-Haushalts und somit eine Wohnungsgröße von 90 qm zustehe. Da sowohl die Arbeitsagentur als auch das Sozialgericht... Lesen Sie mehr