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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vermietete Wohnfläche“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023
- VIII ZR 61/23 -

Mit Einzug in Wohnung erhält Mieter keine Kenntnis von Wohn­flächen­abweichung

Keine Pflicht zum Vermessen der Wohnung nach Einzug

Mit dem Einzug in die Wohnung erhält ein Mieter regelmäßig keine Kenntnis von der Wohn­flächen­abweichung. Es besteht auch keine Pflicht für den Mieter nach dem Einzug die Wohnung zu vermessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2014 bezog eine Mieterin ihre neue Wohnung in Bonn. Laut Mietvertrag sollte die Wohnung 49,18 qm groß sein. Eine von der Mieterin im April 2021 veranlasste Vermessung der Wohnung ergab jedoch eine Wohnungsgröße von nur 42,64 qm. Aufgrund dieser Wohnflächenabweichung klagte die Mieterin auf Rückzahlung überzahlter Miete seit April 2014. Die Vermieterin wehrte sich gegen die Klage unter anderem mit der Begründung, die Mieterin hätte die Wohnflächenabweichung mit Einzug bemerken müssen. Jedenfalls hätte sie die Wohnung vermessen müssen. Daher sei der Rückzahlungsanspruch für den Zeitraum bis 2017... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- VIII ZR 117/22 -

BGH: Türnische im Sinne der Wohn­flächen­verordnung ist jede einen Durchgang ermöglichende Öffnung in einer die Grundfläche begrenzenden Wand

Einbau einer Tür oder eines Türrahmens unerheblich

Eine Türnische im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 3 der Wohn­flächen­verordnung (WoFlV) ist jede Öffnung in einer, die Grundfläche des Raums begrenzenden, Wand, die einen Durchfang durch diese ermöglicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Wandöffnung eine Tür oder ein Türrahmen eingebaut ist, ob die Wandöffnung als Zugangs- oder Durch­gangs­möglichkeit genutzt wird oder ob in der Wand zwei gleichförmige Öffnungen nebeneinander gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 als Berufungsinstanz über einen Streit der Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung hinsichtlich des Bestehens eines Minderungsrechts wegen einer angeblichen Wohnflächenunterschreitung zu entscheiden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob zwei in der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer befindliche... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022
- 10 S 136/21 -

Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume

Kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohn­flächen­abweichung

Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss des über eine Wohnung im Saarland im Jahr 2019 maß die Mieterin die Wohnungsgröße nach. Sie kam auf eine Quadratmeterzahl von 43,32. Der Mietvertrag wies die "Wohn/Nutzfläche" jedoch mit 55 qm aus. Die Mieterin warf den Vermietern nunmehr eine Wohnflächenabweichung vor und beanspruchte die Rückzahlung überzahlter Miete.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2019
- VIII ZR 234/18 -

BGH: Bei Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt unabhängig von Wirksamkeit des Miet­erhöhungs­verlangens Vereinbarung über Mieterhöhung zustande

Wirksame Mieterhöhung trotz fehlerhafter Wohnfläche bei Möglichkeit der Mieterhöhung auch auf Basis der tatsächlichen Wohnungsgröße

Stimmt ein Mieter einem Miet­erhöhungs­verlangen zu, so kommt selbst dann eine Vereinbarung über die Mieterhöhung zustande, wenn das Miet­erhöhungs­verlangen unwirksam ist. Basiert das Miet­erhöhungs­verlangen auf eine falsche Wohnungsgröße, so bleibt die vereinbarte Mieterhöhung weiter bestehen, wenn diese auch unter Beachtung der tatsächlichen Wohnfläche verlangt werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Dresden erhielt in den Jahren von 2007 bis 2013 vier Mieterhöhungsbegehren von seinen Vermietern. Der Mieter stimmte jedem Erhöhungsverlangen zu und zahlte die erhöhte Miete. Im Jahr 2013 kam heraus, dass die Vermieter eine zu große Wohnfläche den Erhöhungsverlangen zugrunde gelegt hatten. Sowohl den Vermietern... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2018
- VIII ZR 220/17 -

BGH: Bei nach Wohnflächenanteil abzurechnenden Heizkosten ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich

Mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche sowie Höhe der eventuellen Flächenabweichung unerheblich

Werden die Heizkosten gemäß § 556 a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet, so ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich. Es kommt nicht auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche an oder ob die vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen mehr als 10 % abweicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ergaben die Heizkostenabrechnungen für eine Kölner Wohnung für die Jahre 2013 und 2014 jeweils ein Guthaben. Die Vermieterin zog für die Abrechnungen die tatsächliche Wohnungsgröße von 78,22 qm heran. Dies hielten die Mieter für unzulässig. Ihrer Meinung nach sei die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von 74,59 qm maßgeblich. Sie errechneten daher aus... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2014
- VIII ZR 41/14 -

BGH: Bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung muss Mieter Angaben zur Fläche machen

Einfaches Bestreiten der vom Vermieter angegebenen Wohnungsgröße nicht ausreichend

Gibt ein Vermieter im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung eine Wohnungsgröße an, darf der Mieter diese Wohnflächenangabe nicht einfach bestreiten. Er muss vielmehr selbst auf Basis einer laienhaften, im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vermessung eine Wohnungsgröße angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien des Mietvertrags über eine Dachgeschosswohnung stritten über eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Die Mieterin bestritt die vom Vermieter zugrunde gelegte Größe der Wohnung von 40 qm. Der Vermieter hielt dies für unbeachtlich und erhob Klage auf Zahlung. Während... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2017
- VIII ZR 181/16 -

BGH: Mieter muss bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens selbst Angaben zur Wohnfläche machen

Angabe einer Wohnfläche aufgrund laienhafter Vermessung genügt

Hält ein Mieter im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens die vom Vermieter angegebene Wohnungsgröße für unrichtig, so muss er selbst Angaben zur Wohnfläche machen. Dabei genügt es, dass Ergebnis einer laienhaften Vermessung anzugeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Vermieterin einer Dachgeschosswohnung im August 2014 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie legte dabei eine Wohnfläche von 92,54 qm zugrunde. Die Mieterin zweifelte an der angegebenen Größe der Wohnung und verlangte einen geeigneten Nachweis. Die Vermieterin wies dies zurück und erhob Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2015
- 65 S 477/14 -

Mieter steht Miet­rück­zahlungs­anspruch wegen Wohn­flächen­unter­schied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu

Trotz Übernahme der Mietzahlungen durch Jobcenter bleibt weiterhin der Mieter Zahlungspflichtiger

Einem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlter Miete wegen eines Wohn­flächen­unter­schieds zu, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter erfolgen. Denn trotz der Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter ist weiterhin der Mieter zur Zahlung verpflichtet und somit berechtigt zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung gegen ihren Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete. Hintergrund dessen war eine nachteilige Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche. Der Vermieter erkannte einen Rückforderungsanspruch der Mieterin nicht an. Seiner Meinung nach habe das Jobcenter die zu viel gezahlte Miete zurück... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.05.2014
- 65 S 524/13 -

Recht zur Mietminderung von 15 % bei Schimmelbefall im Schlafzimmer

10 prozentige Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnungsgröße rechtfertigt Mietminderung

Ist das Schlafzimmer einer Wohnung über den Fuß­boden­sockel­leisten mit Schimmel befallen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 15 %. Zudem berechtigt eine mehr als 10 prozentige Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnungsgröße eine Mietminderung. Ein Anspruch auf Wertersatz für die eingebaute und in der Wohnung verbleibende Küche besteht nur, wenn dies vereinbart wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Souterrainwohnung ihre Miete, da im Schlafzimmer über den Fußbodensockelleisten Schimmel auftrat und die tatsächliche von der vereinbarten Wohnungsgröße abwich. Zudem beanspruchte sie einen Wertersatz für die nach ihrem Auszug in der Wohnung verbleibende und von ihr eingebrachte Küche. Die Vermieterin wies sowohl das Minderungsrecht... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2014
- L 4 AS 615/12 -

Jobcenter muss Quadratmeterpreis für Unterkunftskosten bei Hartz IV anhand eines schlüssigen Konzeptes ermitteln

Mietspiegel der Stadt Ludwigshafen unterscheidet nicht hinreichend zwischen Größen einzelner Wohnungen

Bei in Ludwigshafen lebenden Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ist derzeit der angemessene Quadratmeterpreis durch das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen jedenfalls dann nicht richtig bestimmt, wenn sie zu zweit eine Mietwohnung bewohnen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall wohnt der Kläger mit seiner Lebensgefährtin in Ludwigshafen in einer Wohnung mit einer Größe von 86 qm. Hierfür ist eine Kaltmiete von 475,00 € zu zahlen. Beide beziehen Arbeitslosengeld II. Als Kosten der Unterkunft wurden durch das zuständige Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen nur eine Kaltmiete von 300,00 € zuzüglich der tatsächlich geleisteten Neben- und Heizkosten übernommen.... Lesen Sie mehr