Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2001, 503
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2001, Seite: 503
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2001, 503:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom01.06.2001
- 14 U 255/00 -
Autodiebstahl im Parkhaus: Keine Haftung des Flughafen-Parkhausbetreibers bei Diebstahl
Stellt ein Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug in ein sogenanntes "Urlauberparkhaus" eines Flughafens ab und wird das Fahrzeug daraus entwendet, so haftet dafür der Parkhausbetreiber nicht. Dieser ist auch nicht dazu verpflichtet im Rahmen des Mietvertrags die abgestellten Fahrzeuge gegen Diebstahl zu versichern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2001, 503 wird teils auch als „DAR 01, 503“, „DAR 2001, S. 503“ oder „DAR 01, S. 503“ zitiert.