Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2014, 259
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 259
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 259:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2014
- VI ZR 383/12 -
Beschädigung eines Pkw während behördlich angeordneten Abschleppvorgangs: Keine Haftung des Abschleppunternehmers
Wird ein Fahrzeug während eines behördlich angeordneten Abschleppvorgangs beschädigt, so haftet dafür nicht das Abschleppunternehmen. Insofern bestehen etwaige Schadenersatzansprüche nur gegenüber der Behörde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2014, 259 wird teils auch als „DAR 14, 259“, „DAR 2014, S. 259“ oder „DAR 14, S. 259“ zitiert.