Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2017, 48
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 48
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2017, 48:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.06.2016
- V ZR 295/14 -
BGH: Inhalt eines notariellen Kaufvertrags kann durch Vorlage des Entwurfs nicht in Zweifel gezogen werden
Der Inhalt eines notariellen Kaufvertrags kann nicht durch die Vorlage des Entwurfs in Zweifel gezogen werden. Dies wäre mit dem Sinn und Zweck des Beurkundungsverfahrens und der Beweiskraft notarieller Urkunden nicht vereinbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2017, 48 wird teils auch als „DNotZ 17, 48“, „DNotZ 2017, S. 48“ oder „DNotZ 17, S. 48“ zitiert.