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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.07.2017
- C-190/16 -
Unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten rechtmäßig
Regelung zur Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa gerechtfertigt
Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten, die im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post eingesetzt werden, ist gültig. Sie ist durch das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Herr Werner Fries war bei der Lufthansa als Flugkapitän und Ausbilder beschäftigt. Ab November 2013 beschäftigte die Lufthansa ihn nicht mehr, da er die
Das mit diesem Rechtsstreit befasste Bundesarbeitsgericht (Deutschland) befragte den Gerichtshof der Europäischen Union zur Gültigkeit und Tragweite der streitigen
Ungleichbehandlung zur Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt gerechtfertigt
Mit seinem Urteil antwortete der Gerichtshof, dass diese
Altersgrenze findet nur auf gewerblichen Luftverkehr Anwendung
Es ist nämlich nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem
Zudem kann die
Individuelle Prüfung körperlicher und psychischer Fähigkeiten nicht notwendig
Der Unionsgesetzgeber war nicht dazu verpflichtet, statt einer
Die fragliche
Leer- oder Überführungsflüge im Gewerbebetrieb eines Luftverkehrsunternehmens weiterhin möglich
Was die Tragweite der streitigen
Erläuterungen
* - FCL.065 Buchst. b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 311, S. 1).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2017
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2014
[Aktenzeichen: 9 Ca 9995/13] - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.03.2015
[Aktenzeichen: 4 Sa 966/14] - Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.01.2016
[Aktenzeichen: 5 AZR 263/15]
- EuGH: Arbeitsverbot für Verkehrspiloten ab dem 60. Lebensjahr stellt Altersdiskriminierung dar
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2011
[Aktenzeichen: C-447/09]) - Zur Wirksamkeit tariflicher Altersgrenzen von 60 Jahren für Piloten
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.06.2009
[Aktenzeichen: 7 AZR 112/08 (A])
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Dokument-Nr. 24500
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