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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.04.2024
- C-684/22 bis C-686/22 -
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit
Deutsche Regelung verstößt nicht gegen EU-Recht
Das Unionsrecht steht grundsätzlich dem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall der Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit nicht entgegen
Mehrere deutsche Staatsangehörige fechten vor einem deutschen Gericht den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf nicht außer Acht gelassen werden
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den
Betroffene müssen Konsequenzen bei Verlust des EU-Bürgerstatus prüfen können
Die betroffene Person muss jedoch die Möglichkeit haben, sich an die nationalen Behörden und Gerichte zu wenden, um prüfen zu lassen, ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33948
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