wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.01.2008
43546/02 -

EGMR verurteilt Frankreich einer Lesbierin wegen Ablehnung eines Adoptionsantrags Schmerzensgeld zu zahlen

Antrag wurde willkürlich und unter einem Vorwand abgelehnt

Weil französische Gerichte den Adoptionsantrag einer lesbischen Kindergärtnerin mit der Begründung, dass eine männliche Bezugsperson für das Kind fehle, ablehnten, muss Frankreich 10.000,- EUR Schmerzensgeld zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine 45 Jahre alte französische Kindergärtnerin, die seit 1990 mit einer Psychologin zusammenlebt, im Februar 1998 einen Antrag auf Adoption eines Kindes, wobei sie ihre Homosexualität und das Zusammenleben mit einer anderen Frau nicht verbarg. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Bei einer späteren gerichtlichen Entscheidung wurde die Ablehnung mit damit begründet, dass dem Kind eine männliche Bezugsperson fehlen würde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte den französischen Staat zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000,- EUR sowie zu 14.528 EUR Schadenersatz.

Auch Ledige dürfen Kind adoptieren

Die Richter führten aus, dass das französische Recht auch ledigen Personen die Möglichkeit eröffnet, ein Kind zu adoptieren. Daher sei davon auszugehen, dass die Verweigerung der Adoption vielmehr wegen der sexuellen Orientierung der Frau erfolgt sei. Die Begründung, dass dem Kind eine männliche Bezugsperson fehle, sei nur ein Vorwand gewesen, urteilten die Richter. Die Verweigerung der Adoption sei willkürlich gewesen.

Zitat aus der Pressemitteilung

"Aux yeux de la Cour, un tel motif aurait donc pu conduire à un refus arbitraire et servir de prétexte pour écarter la demande de la requérante en raison de son homosexualité, et le Gouvernement n'a pas été en mesure de prouver que son utilisation au plan interne ne conduisait pas à des discriminations."

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2008
Quelle: ra-online, Französische Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 22.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Adoption | Homosexualität

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5483 Dokument-Nr. 5483

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5483

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?