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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011
- 2 K 5243/09 -
FG Baden-Württemberg: Kein Kindergeld für Kind in Untersuchungshaft
Abbruch einer Berufsausbildung infolge einer Inhaftierung nicht mit Unterbrechung der Ausbildung aufgrund einer Erkrankung vergleichbar
Bei einem strafrechtlich verurteilten Kind besteht für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall absolvierte der Sohn des Klägers zunächst eine Berufsausbildung zum Straßenbauer. Er wurde straffällig (u.a. schwerer Raub) und nach Absitzen einer ca. einjährigen
Kind kann nicht darauf vertrauen, Ausbildung während der Haft fortzusetzen oder neue beginnen zu können
Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Familienkasse recht und wies die Klage ab. Nach Beendigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitsgeber des Kindes wurde die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2011
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 11791
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