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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016
- 7 K 407/16 -
Anspruch auf Kindergeldbezug erlischt zum Zeitpunkt des im Ausbildungsvertrag genannten Endes
Zeitpunkt der Abschlussprüfung nicht entscheidend
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug enden. Das Gericht stellte im Wesentlichen auf das im Ausbildungsvertrag genannte Ende ab. Auf den Zeitpunkt der Abschlussprüfung komme es nicht an.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte
Ausbildungsverhältnis war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse noch nicht beendet
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass dem Kläger für seine Tochter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Kindergeldanspruch besteht bis zum Abschluss eines dualen Studiums mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2014
[Aktenzeichen: III R 52/13]) - Anspruch auf Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
(Finanzgericht Köln, Urteil vom 16.07.2013
[Aktenzeichen: 9 K 935/13])
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Dokument-Nr. 23536
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