wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2012
1 K 2309/09 E -

"Reichensteuer" im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig

Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und selbstständigen Unternehmern ungerechtfertigt

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der im Jahr 2007 erhobene Spitzensteuersatz von 45 % für Arbeitnehmer mit Lohn- und Gehaltseinkünften sowie für Steuerpflichtige mit Miet- oder Zinseinkünften eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber selbständigen Unternehmern und Freiberuflern darstellt, die nur mit 42 % besteuert wurden.

Im zugrunde liegenden Streitfall bezog ein Arbeitnehmer im Jahr 2007 ein Gehalt von über 1,5 Mio. Euro. Das Finanzamt unterwarf die betreffenden Einkünfte dem für Einkommen über 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Verheiratete) geltenden Spitzensteuersatz von 45 %. Dagegen wandte sich der Arbeitnehmer und machte eine Ungleichbehandlung geltend: Selbständige Unternehmer und Freiberufler, die gleich hohe Einkünfte erzielten, unterlägen nämlich nur dem Spitzensteuersatz von 42 %.

Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlung vom Gesetzgeber nicht angeführt

Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Tatsache, dass im Jahr 2007 Arbeitnehmer mit Lohn- und Gehaltseinkünften sowie Steuerpflichtige mit Miet- oder Zinseinkünften einem Steuersatz von 45 % unterworfen würden, andere Steuerpflichtige dagegen maximal 42 % zahlten, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstelle. Ein Rechtfertigungsgrund sei vom Gesetzgeber nicht angeführt worden.

Das Finanzgericht hat die streitige Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15348 Dokument-Nr. 15348

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15348

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?