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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2022
- 11 K 314/20 E -
Steuerrechtliche Folgen beim Widerruf von Darlehensverträgen
Nutzungsentschädigung kein steuerlicher Kapitalertrag - aber Steuerpflicht wegen vermieteter Wohnung
Das FG Düsseldorf hat zur Frage der Einkommensteuerpflicht von Nutzungsentschädigungen im Rahmen einer Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen entschieden.
Die Kläger hatten 2007 bei der Bank zwei Darlehen aufgenommen: Ein Darlehen diente der Finanzierung ihrer privat genutzten Wohnung, das andere verwendeten die Kläger zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung. Nach
Nutzungsentschädigungen kein steuerpflichtiger Kapitalertrag
Das Finanzgericht sah die Nutzungsentschädigungen zwar nicht als steuerpflichtigen Kapitalertrag an; es sei jedoch teilweise ein Veranlassungszusammenhang zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegeben. Der Nutzungswertersatz aus der
Wohnungsvermietung löst Steuerpflicht aus
Aus denselben Gründen sei auch der Nutzungswertersatz aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32376
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