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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2023
- 14 K 1525/19 E,F -
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an Angehörige
Differenzierung zwischen Kindern und anderen Angehörigen rechtens
Das Finanzgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann.
Die Kläger (verheiratete Eheleute) erwarben im Jahr 2009 eine
FG: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecke - Aufenthalte zu Besuchszwecken nicht ausreichend
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG ging nicht von einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aus. Die Kläger hätten die Wohnung nicht selbst genutzt, wobei bloße Aufenthalte zu Besuchszwecken nicht ausreichten. Die Nutzung durch die Mutter könne den Klägern nicht zugerechnet werden. Dies komme nur bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2023
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32822
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