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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2020
- 3 V 1078/20 AE (AO) -
Kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer
Prüfungsfeststellungen kann telefonisch erfolgen
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob eine Schlussbesprechung im Sinne des § 201 AO die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.
Die Antragstellerin wünschte zum Abschluss einer bei ihr durchgeführten
FG: Kein Anspruch auf persönliche Anwesenheit
Daraufhin wollte die Antragstellerin im Wege einer einstweiligen Anordnung die Durchführung einer
§ 201 Abs. 1 Satz 1 AO macht keine Vorgaben
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2021
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29963
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