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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28.04.2017
- 3 K 95/15 -
Einheitsbewertung für Grundsteuer: FG Hamburg zur Qualifizierung eines Containers als Gebäude
Zweckbestimmung und Funktion im äußeren Erscheinungsbild sowie Integration in Betriebsgelände entscheidend für Qualifizierung als Gebäude
Das Finanzgericht Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob befristet aufgestellte Container, die für Büro- und Werkstattzwecke genutzt wurden, bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer als Gebäude zu qualifizieren sind.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um zwei Containeranlagen auf einem Luftwerftgelände, wovon eine Anlage mit 51 Containern ohne gegossenes Fundament und sonstige Befestigung auf Betonverlegeplatten aufgestellt und mit einer eigenen Asphaltstraße auf dem Betriebsgelände angebunden worden war. Die 13
Größere Anlage ist dem Erscheinungsbild und Zweck nach als Gebäude zu werten
Das Finanzgericht Hamburg sah nur die kleinere Anlage mit den auf einer Parkfläche abgestellten Containern nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2018
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25457
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