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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12.07.2023
- 3 K 14/23 -
Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
Befreiung auf vorhandene katastermäßig kleinere Grundstücksfläche zu begrenzen
Nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche unterfällt dem verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums und ist erbschaftsteuerlich begünstigt.
Im Streitfall hatte der Kläger durch Erbschaft sechs Flurstücke erworben. Fünf dieser Flurstücke waren nach § 890 Bürgerliches Gesetzbuch zusammengefasst als ein
FG: Nur mit dem Familienheim bebautes Flurstück erbschaftsteuerfrei
Das Finanzgericht hatte sich hier mit der Frage zu beschäftigen, nach welchen Kriterien das
Nun muss der BFH entscheiden
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Finanzgericht die Revision zugelassen. Diese wurde vom unterlegenen Kläger auch bereits eingelegt. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich der Bundesfinanzhof zu dieser Frage positioniert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2023
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33301
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