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Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.05.2023
- 11 K 1306/20 -
Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge nicht absetzbar
Keine Steuerermäßigung für Rentenbeiträge im Krankengeldbezug
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Die Klägerin erhielt im Streitjahr Arbeitslohn. Darüber hinaus bezog sie
Von Krankenkassen abgeführte Beiträge sind keine Sonderausgaben
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG folgten der Argumentation der Klägerin nicht. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2023
Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33175
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