Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.08.2020
- 14 K 139/20 -
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
Kinderbetreuungskosten mit bis zu zwei Drittel der Aufwendungen als Sonderausgaben absetzbar
Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Das hat das Finanzgericht Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.08.2020 14 K 139/20 entschieden.
Die Kläger machten in ihrer Einkommensteuererklärung Kosten für die Betreuung ihres Kindes im
Kein Anspruch auf Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
Die Klage blieb erfolglos. Das Finanzamt habe zu Recht den Abzug versagt. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG könnten
Kein zusätzliche Sonderausgabenabzug wegen verfassungsrechtlich unzulässiger Ungleichbehandlung
Auch führe der von den Klägern erstrebte zusätzliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2021
Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29739
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29739
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.