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Finanzgericht Köln, Urteil vom 17.06.2021
- 14 K 997/20 -
Anwaltskosten wegen strafbarem Facebook-Kommentar können Werbungskosten sein
FG Köln gibt Klage eines Soldaten statt
Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Der Kläger wurde aufgrund eines bei Facebook veröffentlichten privaten Kommentars wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten rechtskräftig verurteilt. Daneben wurde gegen ihn als Soldat ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses ging. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger 1.785 Euro
Ziel der Erhaltung des Gehalts rechtfertigt Berücksichtigung der Anwaltskosten
Der Kläger hatte mit seiner hiergegen erhobenen Klage Erfolg. Das FG ließ den Abzug der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2022
Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31301
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