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Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.04.2024
- 14 K 1425/23 E -
Energiepreispauschale ist steuerbar
Gesetzgeber durfte Energiepreispauschale steuerlich berücksichtigen
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die
Vorschrift nicht verfassungswidrig
Das FG hat die Klage abgewiesen. Dabei hat es ausgeführt, dass der Gesetzgeber die
BFH hat das letzte Wort
Die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Verfahren wurde sowohl von Steuerpflichtigen als auch von der Finanzverwaltung als Musterverfahren angesehen. Bundesweit sind zu der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2024
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33961
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