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Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.08.2021
- 3 K 1551/20 Erb ; 3 K 1552/20 Erb -
Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als Erbfallkosten abzugsfähig
FG Münster lehnt Klage zweier Erben ab
Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Kläger der beiden Verfahren sind Geschwister, die gemeinsam
Kein Überschreiten der Erbfallkostenpauschale durch Kostenübernahme von Versicherung
Die Klage hatte keinen Erfolg. Von den geltend gemachten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30817
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