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Finanzgericht Münster, Urteil vom 10.12.2020
- 3 K 420/20 Erb -
Entfall der Erbschaftssteuerbefreiung bei Verkauf des Eigenheims wegen Depressionen
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden.
Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte. Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem bislang von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus. Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Einfamilienhaus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um. Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei. Daraufhin habe ihr Arzt ihr geraten, die Wohnumgebung zu wechseln, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.
Zwingender Grund nur bei Unmöglichkeit der Haushaltsführung gegeben
Das FG Münster ist dem nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Die Steuerbefreiung für ein Familienheim, welches der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29719
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