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Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.11.2010
- 3 K 682/08 E -
FG Münster: Hinzuziehung auch bei Zusammenveranlagung von Ehegatten
Trotz Einspruchsrücknahme des einen Ehegatten ist Hinzuziehung gemäß § 174 Abs. 5 AO zulässig
Auch bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung ist die Hinzuziehung eines Ehegatten zum Einspruchsverfahren des anderen Ehegatten rechtmäßig. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im Streitfall hatten die Klägerin und der mit ihr zusammen veranlagte Ehemann gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 1998
Zusammenveranlagung schützt nicht vor Hinzuziehung
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Trotz des Umstands, dass die Klägerin mit dem (weiter) einspruchsführenden Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werde und beide
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 11138
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