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Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.01.2017
- 4 K 56/16 F -
Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne aus
Übertragung stellt mangels Entgeltlichkeit keine Veräußerung dar
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen auslöst.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hielt Anteile an einer GmbH & Co. KG, für die er in der Vergangenheit für nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34 a EStG in Anspruch genommen hatte. Im Streitjahr 2012 übertrug er die Anteile auf eine neu gegründete
Wortlaut des Nachversteuerungstatbestands nicht erfüllt
Das Finanzgerichts Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Der Wortlaut des Nachversteuerungstatbestands sei nicht erfüllt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 23850
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