wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.01.2017
4 K 56/16 F -

Übertragung eines Mitunternehmer­anteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne aus

Übertragung stellt mangels Entgeltlichkeit keine Veräußerung dar

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Übertragung eines Mitunternehmer­anteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen auslöst.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hielt Anteile an einer GmbH & Co. KG, für die er in der Vergangenheit für nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34 a EStG in Anspruch genommen hatte. Im Streitjahr 2012 übertrug er die Anteile auf eine neu gegründete Stiftung. Das Finanzamt nahm eine Nachversteuerung der begünstigt besteuerten Gewinne mit der Begründung vor, dass die Übertragung auf eine Stiftung einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gleichzustellen sei, weshalb der Nachversteuerungstatbestand des § 34 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG analoge Anwendung finde.

Wortlaut des Nachversteuerungstatbestands nicht erfüllt

Das Finanzgerichts Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Der Wortlaut des Nachversteuerungstatbestands sei nicht erfüllt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung sei mangels Entgeltlichkeit keine Veräußerung. Der Kläger habe den Anteil auch nicht in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, sondern in eine andere juristische Person eingebracht. Mangels planwidriger Regelungslücke komme auch eine analoge Anwendung von § 34 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht in Betracht. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils sei in § 34 a Abs. 7 EStG dahingehend geregelt, dass der Rechtsnachfolger den nachversteuerungspflichtigen Betrag vorzuführen habe. Unabhängig davon sei die Übertragung auf eine Stiftung mit der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft auch nicht vergleichbar, weil der Einbringende bei einer Stiftung, die nicht über vermögensmäßige Beteiligungsmöglichkeiten verfüge, keine Gegenleistung erhalte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mitunternehmeranteil | Steuer | Stiftung | Übertragung | Veräußerung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23850 Dokument-Nr. 23850

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23850

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?