Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FuR 2013, 447
Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 447
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 447:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.02.2013
- XII ZB 412/11 -
BGH: Kein Schadenersatzanspruch des Ehemanns gegen die Ex-Frau wegen eines Kuckuckskinds
Der Ehemann hat gegenüber seiner Ex-Frau keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn herauskommt, dass er nur der Scheinvater ist und deshalb zur Unterhaltsleistung an das Kind nicht verpflichtet war. Insofern verdrängt das besondere Rechtsverhältnis der Ehe die Haftungsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FuR 2013, 447 wird teils auch als „FuR 13, 447“, „FuR 2013, S. 447“ oder „FuR 13, S. 447“ zitiert.