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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FuR 2013, 447

Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 447

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 447:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.02.2013
- XII ZB 412/11 -

BGH: Kein Schaden­ersatzanspruch des Ehemanns gegen die Ex-Frau wegen eines Kuckuckskinds

Der Ehemann hat gegenüber seiner Ex-Frau keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn herauskommt, dass er nur der Scheinvater ist und deshalb zur Unterhaltsleistung an das Kind nicht verpflichtet war. Insofern verdrängt das besondere Rechtsverhältnis der Ehe die Haftungsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FuR 2013, 447 wird teils auch als „FuR 13, 447“, „FuR 2013, S. 447“ oder „FuR 13, S. 447“ zitiert.