Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2006, 112
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2006, Seite: 112
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2006, 112:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.11.2005
- VIII ZR 5/05 -
Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
Besteht für die Anbringung einer Parabolantenne ein überwiegendes Informationsinteresse (Art. 5 GG) des Mieters, so tritt das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zurück. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2006, 112 wird teils auch als „GE 06, 112“, „GE 2006, S. 112“ oder „GE 06, S. 112“ zitiert.