Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2012, 1703
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2012, Seite: 1703
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2012, 1703:
Amtsgericht Mitte, Urteil vom24.10.2012
- 7 C 90/12 -
Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete
Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2012, 1703 wird teils auch als „GE 12, 1703“, „GE 2012, S. 1703“ oder „GE 12, S. 1703“ zitiert.