Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1296
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1296
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1296:
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom09.06.2015
- 5 C 443/14 -
Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung beginnt mit Korrektur der Abrechnung erneut
Ein Mieter muss Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist beginnt erneut mit der Korrektur der bereits erfolgten Betriebskostenabrechnung. Zudem verstößt die nächtliche Dauerbeleuchtung des Treppenhauses nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1296 wird teils auch als „GE 15, 1296“, „GE 2015, S. 1296“ oder „GE 15, S. 1296“ zitiert.