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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 1296

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1296

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1296:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom09.06.2015
- 5 C 443/14 -

Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Neben­kosten­abrechnung beginnt mit Korrektur der Abrechnung erneut

Ein Mieter muss Einwendungen gegen eine Neben­kosten­abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist beginnt erneut mit der Korrektur der bereits erfolgten Betriebs­kosten­abrechnung. Zudem verstößt die nächtliche Dauerbeleuchtung des Treppenhauses nicht gegen das Wirt­schaftlich­keits­gebot. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 1296 wird teils auch als „GE 15, 1296“, „GE 2015, S. 1296“ oder „GE 15, S. 1296“ zitiert.