Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 1532
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1532
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1532:
Landgericht Berlin, Urteil vom06.10.2015
- 63 S 51/15 -
Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses: Recht zum Einbehalt der Miete besteht nur bei Vorliegen von Mängeln
Der Mieter ist nur dann berechtigt seine Miete gemäß § 320 BGB wegen Mängel einzubehalten, wenn im betreffenden Zeitraum auch ein Mangel vorlag. Kommt es zu einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, kann aufgrund der angespannten Wohnungslage in Berlin und im Haushalt lebender schulpflichtiger Kinder eine Räumungsfrist von sieben Monaten angemessen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2015, 1532 wird teils auch als „GE 15, 1532“, „GE 2015, S. 1532“ oder „GE 15, S. 1532“ zitiert.