Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 293
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 293:
Landgericht Berlin, Beschluss vom02.02.2017
- 67 S 410/16 -
Fahrlässige Verursachung eines Wasserschadens rechtfertigt bei langjähriger beanstandungsfreier Mietdauer weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mieters
Verursacht ein Wohnungsmieter fahrlässig einen Wasserschaden, so rechtfertigt dies weder eine gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB fristlose noch eine nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentliche Kündigung, wenn das Mietverhältnis seit langen Jahren beanstandungsfrei verlief. Daran ändert auch eine erhebliche Schadenshöhe nichts. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 293 wird teils auch als „GE 17, 293“, „GE 2017, S. 293“ oder „GE 17, S. 293“ zitiert.