Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 482
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 482
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 482:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2017
- V ZR 138/16 -
BGH: Für Wohnungseigentümer als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft besteht Stimmrechtsverbot bei Beschluss über Rechtsgeschäft mit der Gesellschaft
Soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein Beschluss über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Gesellschaft entschieden werden, besteht für den Wohnungseigentümer, der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft ist, in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) ein Stimmrechtsverbot. Denn es besteht die Gefahr eines Interessenskonflikts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 482 wird teils auch als „GE 17, 482“, „GE 2017, S. 482“ oder „GE 17, S. 482“ zitiert.