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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2017, 539

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 539

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 539:

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom08.03.2017
- 16 C 395/16 -

Für Bettwanzenbefall nach längerer Mietdauer haftet der Mieter

Tritt nach längerer Mietdauer ein Bettwanzenbefall auf, so liegt eine Verletzung von mietvertraglichen Pflichten vor. Dafür haftet der Mieter. Dem Vermieter steht daher gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beauftragung eines Kammerjägers zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2017, 539 wird teils auch als „GE 17, 539“, „GE 2017, S. 539“ oder „GE 17, S. 539“ zitiert.