Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2008, 352
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2008, Seite: 352
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2008, 352:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom12.12.2007
- 1 BvR 1625/06 -
Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen
Stellt eine Rechtsanwaltskanzlei eine Gegnerliste auf ihre Internetseite ein, so ist dies von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst. Denn die berufliche Außendarstellung wird als Werbung von der Berufsfreiheit geschützt. Demgegenüber verletzt die bloße Nennung von Gegnern nicht das Persönlichkeitsrecht der Genannten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2008, 352 wird teils auch als „GRUR 08, 352“, „GRUR 2008, S. 352“ oder „GRUR 08, S. 352“ zitiert.