Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.2006
- 5/11 Sa 764/05 -
Fristlose Kündigung wegen Verzehrs eines Joghurts ist unzulässig
Zur Problematik des Diebstahls geringwertiger Sachen
Ein Arbeitnehmer, der unerlaubterweise firmeneigene Lebensmittel mit geringem Einkaufswert verzehrt, darf nicht ohne Weiteres einfach gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt entschieden.
Im Fall hatte eine Küchenhilfe einen firmeneigenen Joghurt verspeist, der einen Wert von ca. 40 Cent hatte. Der Joghurt hatte bereits das Verfallsdatum überschritten. Trotzdem kündigte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin fristlos.
Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt entschied. Die Richter erklärten die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam. Der Arbeitgeber berief sich auf eine Anweisung an das Küchenpersonal, wonach die Mitnahme von firmeneigenen Lebensmitteln nach Hause ausdrücklich verboten sei.
Die Richter verstanden diese Anweisung nicht automatisch dahingehend, dass auch der Verzehr geringwertiger Lebensmittel am Arbeitsplatz verboten sei. Die Küchenhilfe hätte nicht zwingend das Unrecht ihrer Tat sehen müssen. Zwar sei auch bei einem Diebstahl von geringwertigen Lebensmitteln eine fristlose Kündigung möglich, jedoch gelte dies nur bei einer rechtswidrigen Zueignung. Hieran fehle es im vorliegenden Fall.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2006
Quelle: ra-online
- Verzehr von Weintrauben - Diebstahl von geringwertigen Sachen ist nicht immer ein Kündigungsgrund
(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2005
[Aktenzeichen: 18 Ca 1687/05 ]) - Verdacht des Diebstahls eines Brötchens rechtfertigt nicht die Kündigung eines langjährig beschäftigten Mitarbeiters
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005
[Aktenzeichen: 12 (11) Sa 115/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2940
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2940
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.