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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.08.2020
- L 3 U 155/18 -
Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Steinmetz obsiegt gegen Berufsgenossenschaft
Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgerichts.
Ein selbstständiger Steinmetzmeister lieferte einen mehr als 50 kg schweren Findling an einen Kunden aus. Als er den nassen und glatten Stein anhob, rutschte dieser ihm aus den Fingern. Beim Nachfassen riss die körperferne Bizepssehne seines rechten Armes. Die
LSG: Bzepssehnenriss stellt Arbeitsunfall dar
Das Landessozialgericht stellte fest, dass ein
Bizepssehnenriss durch Unfallereignis verursacht
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2020
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online pm/aw)
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Dokument-Nr. 29405
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